Jedem Verkehrsteilnehmer sollte inzwischen klar sein, dass einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, sofort freie Bahn zu schaffen ist. So besagt es der § 38 der Straßenverkehrsordnung. Einer deutlich geringeren Popularität erfreut sich leider der Absatz 2 des § 11 StVO:
Brände vermeiden
Überall dort, wo brennbarer Stoff und eine Zündquelle zusammen kommen, kann ein Brand entstehen.
Brennbare Stoffe sind nicht nur leicht entflammbare Flüssigkeiten oder Gase, sondern auch feste Stoffe wie Holz, Textilien oder Kunststoffe und somit annähernd der gesamte Hausstand.
Es gilt, auf mögliche Zündquellen zu achten und zu wissen, dass eine Zündquelle nicht nur eine offene Flamme sein muss – ob Bügeleisen, Wäschetrockner oder Elektrogeräte, die im „Stand-by-Betrieb“ laufen, zur Zündquelle kann jeder Gegenstand werden, der Wärmeenergie abgibt!
Es empfiehlt sich, mit der Familie zu diskutieren, nach möglichen Gefahrenquellen zu suchen, das richtige Verhalten im Brandfall zu besprechen.
Die Grundregeln:
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Behalten Sie Ruhe und Umsicht.
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Achten Sie auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel, versuchen Sie den Brand umsichtig zu löschen. Eine brennende Pfanne löschen Sie am leichtesten, wenn Sie die Flamme mit dem Topfdeckel ersticken.
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Rufen Sie, oder lassen Sie die Feuerwehr rufen.
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Entstehungsbrände lassen sich oftmals mit dem Feuerlöscher im Keim ersticken. Doch achten Sie darauf, dass Sie beim Löschversuch weder Ihr Leben noch das Leben anderer gefährden.
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Halten Sie vom Brandherd genügend Abstand. Die Wurfweite des Löschmittels beträgt bis zu fünf Meter.
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Löschen Sie mit kurzen Stößen, so können Sie den Löschvorgang verfolgen. Ferner vermeiden Sie, dass der Feuerlöscher bereits nach kurzer Zeit leer ist.
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Sprühen Sie das Löschmittel nicht willkürlich in die Flamme, sondern gezielt auf den brennenden Gegenstand.
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Beobachten Sie den Brandherd auch nach dem erfolgreichen Löschvorgang. Hierdurch vermeiden Sie eine mögliche Wiederentzündung.
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Lassen Sie den eingesetzten Feuerlöscher, auch wenn er nur teilweise entleert wurde, umgehend vom Kundendienst überprüfen und auffüllen.