Rettungsgasse

Platz für Rettungskräfte
Rettungsgasse

Jedem Verkehrsteilnehmer sollte inzwischen klar sein, dass einem Einsatzfahrzeug, das Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet hat, sofort freie Bahn zu schaffen ist. So besagt es der § 38 der Straßenverkehrsordnung. Einer deutlich geringeren Popularität erfreut sich leider der Absatz 2 des § 11 StVO:

Rettungsgasse bilden: So wird’s gemacht!

Bei zwei Fahrstreifen ist die Rettungsgasse in der Mittel zu bilden.

Autos, die sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, müssen an den linken Fahrbahnrand fahren. Autos auf dem rechten Streifen fahren an den rechten Fahrbahnrand.

Bei dreispurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen der ganz linken und der mittleren Fahrspur gebildet.

 Bei einer Autobahn mit vier Spuren gilt dies ebenso.

Es gilt zu beachten, dass der Standstreifen von Rettungskräften nicht als Zufahrt genutzt werden kann . Der Standstreifen ist nicht immer durchgehend ausgebaut oder könnte durch liegen gebliebene Fahrzeuge unpassierbar sein.

Wann ist die Gasse zu bilden?

Der richtige Zeitpunkt zum Bilden der Rettungsgasse wurde nun konkretisiert. Ab 1.1.2017 sieht die StVO vor, dass die Rettungsgasse bei „Schrittgeschwindigkeit“ gebildet werden muss.
Die StVO sieht in §11 Absatz (2) von nun an vor:

Zur Erinnerung: Schrittgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, welche vom Tachometer leider nicht eindeutig abgelesen werden kann. Definiert ist die Geschwindigkeit einer gehenden Person mit etwa 7 – 10 km/h.

Rettungsgasse bilden: Was sonst noch wichtig ist

Damit die Bildung einer Rettungsgasse möglich ist, wird vom Autofahrer vorausschauendes Fahren verlangt. So gilt beispielsweise im Falle eines Staus, nicht zu dicht auf den Vordermann aufzufahren. Dadurch bleibt Platz zum Rangieren! Noch besser: Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, die Rettungsgasse bilden! Gleiches gilt natürlich auch an Ampeln.

Ebenso wichtig: Auch wenn das erste Einsatzfahrzeug die Rettungsgasse passiert hat, darf die Rettungsgasse noch nicht geschlossen werden. Weitere Einsatzfahrzeuge können folgen, um die Unfallstelle anzufahren.